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Wie der Grinkenschmidt das Schützenfest stahl ...

Kreativwettbewerb

Kreativwettbewerb

Zwei Jahre ohne Schützenfest? Da kann doch nur der Riese Grinkenschmidt hinter stecken. Der Riese ist der Namenspatron unseres Schützenvereins.
Aber wie hat er das gemacht und warum?
Der Verein Grinkenschmidt ruft daher einen Kreativwettbewerb für Kinder/Jugendliche aus.

  • Malt uns ein Bild ...
  • oder bastelt etwas ...
  • macht ein kreatives Foto ...
  • dreht ein kurzes Video ...
  • oder schreibt uns eine kurze Geschichte ...

zum Thema "Wie der Grinkenschmidt das Schützenfest stahl" – und reicht euer Werk oder ein Foto davon per E-Mail bei uns ein.

Preise

Unter allen Teilnehmern vergibt eine Jury folgende Preise:



Einkaufsgutschein

1 x Einkaufsgutschein im Wert von 40 Euro für Martins Schreib & Spiel in Altenberge

Einkaufsgutschein

1 x Einkaufsgutschein im Wert von 40 Euro für Anke Röwe in Altenberge

Paket

20 x Grinkenschmidt Corona Care Paket - ein Süssigkeiten-Überraschungspaket

Wir freuen uns auf eure kreativen Ideen. Sendet diese als Anhang per E-Mail an:

kreativ(at)grinkenschmidt.de

Bestätigt darin bitte, dass Ihr die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert habt. Wir benötigen den Namen und das Alter der Urheberin/des Urhebers, welches wir neben dem Werk veröffentlichen dürfen. Es ist zudem die Einverständniserklärung der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Wir möchten die Werke auf unserer Internetseite, bei facebook und in der Presse veröffentlichen (siehe Teilnahmebedingungen).

Teilnahmebedingungen

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Kinder/Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 14 (vierzehn) Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme ist nicht von einer Mitgliedschaft im Verein abhängig. Es ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Bis wann ist die Teilnahme möglich?

Die Teilnahme ist bis zum Freitag, 23.07.2021, 23:59 Uhr MEZ möglich.

Wer veranstaltet den Kreativwettbewerb?

Veranstalter ist:
Schützenverein Grinkenschmidt e. V.
48341 Altenberge

Wann werden die Einreichungen prämiert und bekanntgegeben?

Die Auswahl der Beiträge wird durch eine Jury von Vereinsmitgliedern vorgenommen. Bei der Bewertung achtet diese Jury besonders auf die Idee hinter dem Beitrag, die Kreativität und die Umsetzung. Die Jury bzw. deren Kinder dürfen keine Beiträge für den Wettbewerb einreichen.

Die prämierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über die Prämierung informiert. Für die Benachrichtigung wird die im Rahmen der Einsendung angegebene Emailadresse des Teilnehmers verwenden. Der Teilnehmer stimmt dieser Verwendung seiner Daten hiermit ausdrücklich zu.  Die Übergabe der Preise erfolgt – je nach Corona-Lage / bzw. räumlicher Entfernung – persönlich oder per Post. Um den Preis in Anspruch zu nehmen, ist der die prämierte Teilnehmerin/der prämierte Teilnehmer nach Eingang der Benachrichtigung verpflichtet, seine Postadresse (Name, Straße, Wohnort) mitzuteilen. Der Anspruch auf Erhalt des Preises erlischt, wenn die Postadresse dem Verein nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung bei dem Teilnehmer zugeht. Der Gegenwert des Preises wird nicht bar ausgezahlt. Gibt es für einen Preis eine Altersempfehlung, welche die prämierte Teilnehmerin bzw. der prämierte Teilnehmer noch nicht erreicht hat, wird der Preis an die Erziehungsberechtigen übergeben.

Was wird mit der Einreichung gemacht?

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer übertragen die Nutzungsrechte für ihren Beitrag unentgeltlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzt an den Verein Grinkenschmidt für die Veröffentlichung auf der Vereinswebseite (grinkenschmidt.de), für die Weitergabe an die Presse (z. B. Westfälische Nachrichten) und für die Nutzung bei facebook über das facebook Konto des Vereins. Die Beiträge werden – sofern technisch möglich – auf der Website für alle sichtbar zusammen mit Vornamen, Nachnamen und dem Alters des Teilnehmers/der Teilnehmerin angezeigt.

Worauf muss bei der Einreichung geachtet werden?

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer erklären, dass sie Urheber des Beitrags sind und dieser frei von Rechten Dritter ist. Bei der Darstellung von Personen dürfen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto/Video eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass dieses Foto gemäß der Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs veröffentlicht wird. Beim Einsatz von Ton (Sprache und Musik) ist ebenfalls unbedingt darauf zu achten, dass diese frei von Rechten Dritter sein muss und alle beteiligten Personen Ihre Zustimmung geben.

Wie kann ein Beitrag eingereicht werden?

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer übertragen den Beitrag als digitale Datei per E-Mail an kreativ(at)grinkenschmidt.de, und geben Sie den Namen des Urhebers/der Urhebering (Vorname Nachname) und das Alter an. Es werden nur die Dateiformate JPG/JPEG, MP4 oder PDF zugelassen. Das Datenvolumen darf pro Beitrag 8 MegaByte nicht überschreiten. Alternativ zum Videoformat MP4 kann auch ein YouTube-Link eingereicht werden. Die Teilnehmerinnen/Teilnehme müssen in der Mail bestätigen, dass sie die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert haben.

Facebook Disclaimer

Dieser Kreativwettbewerb wird von Facebook in keiner Weise gesponsert, unterstützt, organisiert oder überprüft.

Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Der Verein Grinkenschmidt behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wünschen allen viel Spaß beim Wettbewerb.